Rechtsprechung
   BSG, 26.06.1985 - 2 RU 50/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,18128
BSG, 26.06.1985 - 2 RU 50/84 (https://dejure.org/1985,18128)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1985 - 2 RU 50/84 (https://dejure.org/1985,18128)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 (https://dejure.org/1985,18128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,18128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.04.1971 - 2 RU 23/70
    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 2 RU 50/84
    Dies genügt aber nach der Rechtsprechung des Senats trotz des Interesses der Arbeitgeberin des Verunglückten, daß dieser \, sein Fahrzeug auch für Geschäftsfahrten gebrauchte und dafür von der Arbeitgeberin eine Entschädigung erhielt, nicht, den Pkw des Klägers als Arbeitsgerät iS von 5 549 RVO anzusehen (vgl BSGE 2U" 2M3, 246; BSG Urteil vom 29. April 1970 - 2 RU 9H/67 - in KRV Leistungsrecht 1971, 26; BSG Urteile vom 1. April 1971 - 2 RU 23/70 1984 - 2 RU 59/83 - unveröffentlicht).".
  • BSG, 30.01.1985 - 2 RU 59/83

    Unfallversicherungsschutz - Reparatur des eigenen KFZ - Beschäftigungsunternehmen

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 2 RU 50/84
    Dies genügt aber nach der Rechtsprechung des Senats trotz des Interesses der Arbeitgeberin des Verunglückten, daß dieser \, sein Fahrzeug auch für Geschäftsfahrten gebrauchte und dafür von der Arbeitgeberin eine Entschädigung erhielt, nicht, den Pkw des Klägers als Arbeitsgerät iS von 5 549 RVO anzusehen (vgl BSGE 2U" 2M3, 246; BSG Urteil vom 29. April 1970 - 2 RU 9H/67 - in KRV Leistungsrecht 1971, 26; BSG Urteile vom 1. April 1971 - 2 RU 23/70 1984 - 2 RU 59/83 - unveröffentlicht).".
  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 206/58

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 2 RU 50/84
    benutzten Kraftfahrzeuge gehört zu den vorbereitenden Tätigkeiten, welche der Betriebstätigkeit zu fern stehen, als daß sie schon dem persönlichen Lebensbereich des Beschäftigten entzogen und der betrieblichen Sphäre zuzurechnen wären (5 BSGE 16, 77, 78 und ständige Rechtsprechung des BSG; s auch Brackmann aaO S "86h und h I mN aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz bei solchen Vorbereitungshandlungen hat das BSG in zahlreichen Entscheidungen beschäftigt, wobei die Bandbreite von alltäglichen Verrichtungen (Nahrungsaufnahme: SozR Nr. 40 zu § 542 RVO aF; SozR 2200 § 548 Nr. 20; Nahrungsbeschaffung: SozR 2200 § 550 Nr. 24; Ankleiden: BSGE 18, 143, 147 = SozR Nr. 33 zu § 537 RVO aF; Wartung und Betanken des privateigenen PKW: BSGE 16, 77 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO aF; Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 - USK 85224 = HV-Info 1985, 29) über speziell betriebsbezogene Handlungen (Kauf einer Bahnfahrkarte für den Weg zur Arbeit: BSGE 7, 255; Erkundungsfahrt zur neuen Arbeitsstelle: Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 - USK 91162; Erkundungsfahrt vor einer Dienstreise: Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 74/83 - HV-Info 1986, 1296; Besorgen von Arbeitsunterlagen oder Hilfsmitteln: SozR 2200 § 550 Nr. 25; SozR 3-2700 § 8 Nr. 3) oder die Beseitigung von Hindernissen bei der Zurücklegung des Arbeitsweges (unvorhergesehener Benzinmangel: SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF; Schneeschippen zur Freilegung der Garagenausfahrt: Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112 = HV-Info 1988, 1718 sowie Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 33/98 R - USK 99123 = HVBG-Info 1999, 3383) bis zu Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft (Kauf von Medikamenten: SozR 3-2200 § 550 Nr. 16; Kauf von Lebensmitteln: BSGE 55, 139 = SozR 2200 § 550 Nr. 54; SozR 2200 § 548 Nr. 73) reicht.
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    So stehen zB grundsätzlich nicht unter Versicherungsschutz Grippeschutzimpfungen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 2), ärztliche Behandlung (BSGE 62, 113), Verrichtungen zur Erhaltung der Fahrbereitschaft eines Kraftfahrzeugs wie zB das Tanken (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39), die Veranlassung einer Reparatur (BSG Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 - USK 85224), die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs (BSG USK 84118).
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 57/89

    Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen

    Verwendet ein Versicherter zur Abwicklung einer Dienstreise seinen privaten Pkw, so wird dieser dadurch in der Regel zwar nicht zum Arbeitsgerät i.S. des § 549 RVO (vgl. BSGE 24, 243, 246; BSG, Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 - in HV-Info 16/85 S. 29; Brackmann, a.a.O., S. 481 und Lauterbach/ Watermann, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 548 Anm. 8 jeweils m.w.N.), der Versicherte benutzt den Wagen aber im betrieblichen Interesse, und deshalb steht es im inneren Zusammenhang mit der Dienstreise, wenn er die erforderlichen Fahrzeugpapiere mit sich führt und sichert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - L 15 U 248/05

    Verlust des Unfallversicherungsschutzes bei Maßnahmen zur Erhaltung oder

    Allerdings sind Maßnahmen etwa zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs, das - wie hier - kein Arbeitsgerät ist (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII), als sog. vorbereitende Tätigkeiten unversichert, auch wenn das Fahrzeug in nicht unbeträchtlichem Umfang zu Wegen von und zur Arbeitsstätte benutzt wird (ständige Rechtsprechung des BSG vgl BSGE 16, 245; Urteile des BSG vom 26.06.1985 - 2 RU 50/84 - und vom 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R - Bereiter-Hahn/Mehrtens a.a.O. § 8 Nr. 12.28).
  • LSG Hamburg, 24.04.2012 - L 3 U 12/11

    Anerkennung eines Fahrradsturzes als Arbeitsunfall

    Macht sich daher ein Beschäftigter außerhalb arbeitsvertraglicher Verpflichtung mit Blick auf die Ausweitung seines Tätigkeitsfeldes in der Freizeit mit Produkten seines Arbeitgebers vertraut, dann stellt dies allenfalls eine Vorbereitungshandlung dar, die (zur unversicherten Vorbereitungshandlung vgl. BSG, Urt. vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84; vom 28. September 1999 - B 2 U 33/98 R - Rn. 92; vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R) als solche nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterfällt und von einer versicherten betrieblichen Weiterbildung zu unterscheiden ist.
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91

    Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Unmittelbare

    Der Senat hat dazu zahlreiche Vorbereitungshandlungen gezählt, die in der Regel mit dem Aufstehen am Morgen des Arbeitstages beginnen und so Verschiedenartiges umfassen, wie zB das Beschaffen, Reinigen und Instandsetzen von Schuhen, Kleidung usw, das Besorgen von Lebensmitteln und sonstigen Lebensbedürfnissen, aber auch das Lösen einer Wochenkarte für Fahrten zur Arbeitsstätte (BSGE 7, 255, 256) sowie das Instandsetzen und Auftanken des Fahrzeuges für die Fahrt zur Arbeitsstätte, sei es am Vortage des Arbeitsbeginns oder am Morgen des Arbeitstages vor der Aufnahme der Arbeit (vgl BSGE 16, 77, 78; BSG Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 - in HV-Info 1985 Nr. 16 S 29 = USK 85224).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2019 - L 5 U 20/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Allgemeine Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines PKWs, der wie hier kein Arbeitsgerät im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII ist, sind aber als Vorbereitungshandlung auch dann unversichert, wenn sie letztlich mit einer auf die grundsätzlich versicherte tätigkeitsbezogene Handlungstendenz unternommen werden (ständige Rechtsprechung des BSG, vergl. Urteil vom 4. September 2007, a. a. O.; Urteil vom 28. Februar 1962, BSGE 16, 245; vergl. auch Urteil vom 26. Juni 1985, 2 RU 50/84).
  • BSG, 24.10.1985 - 2 BU 135/85
    Das Bundessozialgericht hat in vielen Entscheidungen zu den von dem Kläger als klärungsbedürftig angesehenen Fragen Stellung genommen und Entschieden, daß der innere Zusammenhang zwischen dem Weg vom Ort der Tätigkeit und der Tätigkeit selbst bei Umwegen nur vorliegt, wenn der Umweg wesentlich der Zurücklegung des Weges dient und für seine Wahl keine Gründe maßgebend waren, die allein oder überwiegend dem privaten Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen sind (so schon BSG 1957-01-22 2 RU 92/55 = BSGE 4, 219, 222; zuletzt Urteil vom 1985-06-26 - 2 RU 50/84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht